Urheberrecht, Markenrecht und Meldeverfahren
Wie du Inhalte meldest, die Urheber- oder Markenrechte verletzen oder sonst rechtswidrig sind, und wie GAMPEON Meldungen, Gegendarstellungen und Beschwerden bearbeitet.
Fassung für die geschlossene Beta. Diese Regeln gelten während der geschlossenen Beta und können sich bis zum öffentlichen Start noch ändern. Über wichtige Änderungen informieren wir vorab.
Meldungen: abuse@gampeon.com oder das Meldeformular.
1. Unterschiedliche Rechtswege
Urheberrecht: Schutz von Code, Musik, Bildern, Grafiken, Maps, Filmen, 3D-Modellen und anderen Werken. Für bestimmte US-Urheberrechtsbeschwerden gelten die Anforderungen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA).
Markenrecht: Verwendung geschützter Namen, Logos und Kennzeichen. Solche Beschwerden werden nach anwendbarem Markenrecht und gegebenenfalls dem EU Digital Services Act (DSA) bewertet. Ein DMCA-Verfahren ist nicht automatisch der rechtliche Weg bei Markenbeschwerden.
Sonstige rechtswidrige Inhalte: Über den allgemeinen DSA-Meldeweg melden.
2. Angaben für eine Beschwerde
Soweit einschlägig, sollte eine Meldung enthalten:
- Name und Kontaktadresse des Melders, soweit keine gesetzliche Ausnahme gilt.
- Angabe, ob die meldende Person Rechteinhaber oder bevollmächtigt ist.
- Bezeichnung des betroffenen Werks bzw. der Marke; nach Möglichkeit Registernummer und betroffene Schutzländer.
- Genauen GAMPEON-Link, Asset-Identifier oder Projektbezug.
- Darstellung der beanstandeten Handlung und ihrer mutmaßlichen Rechtswidrigkeit.
- Nachweise, Fundstellen des Originals, Berechtigungs- oder Lizenzinformationen, soweit vorhanden.
- Versicherung nach bestem Wissen, dass die Meldung richtig und vollständig ist.
- Bei förmlichen US-DMCA-Meldungen die nach 17 U.S.C. §512(c)(3) notwendigen Erklärungen, Unterschriften und Kontaktdaten.
Nach dem DSA kann grundsätzlich jede Person einen konkreten illegalen Inhalt melden; zusätzliche nicht gesetzlich notwendige Dokumente dürfen nicht pauschal als Zugangshürde verlangt werden. Fehlende für eine Prüfung notwendige Angaben können angefordert werden.
3. Bearbeitung durch GAMPEON
GAMPEON bestätigt den Eingang soweit vorgeschrieben, dokumentiert den Fall, prüft Fundstelle, Belege, betroffene Rechte und erforderliche Abhilfe und entscheidet zügig, sorgfältig und objektiv. Führt eine hinreichend konkrete Meldung zur tatsächlichen Kenntnis von rechtswidrigem Inhalt, entfernt oder sperrt GAMPEON diesen im gesetzlich erforderlichen Umfang unverzüglich beziehungsweise zügig. Auf eine Stellungnahme des Uploaders muss in solchen Fällen nicht erst gewartet werden. Bei unklaren Streitfällen können zusätzliche Belege verlangt und angemessene Zwischenmaßnahmen ergriffen werden. Betroffene erhalten erforderliche Begründungen und Rechtsbehelfsinformationen. Wiederholte erhebliche Verstöße können Projekt- oder Kontosanktionen auslösen.
Weiterleitung und Datenschutz: GAMPEON kann betroffene Uploader und Project Owner über Vorwürfe und notwendige Belege informieren. Persönliche Daten des Melders werden nur rechtmäßig und soweit erforderlich offengelegt. Besondere gesetzliche Pflichten beim US-DMCA-Gegendarstellungsverfahren oder aufgrund gerichtlicher Anordnungen bleiben möglich. GAMPEON kann eine direkte Einigung unterstützen, übernimmt aber keine darüber hinausgehende generelle Schiedsrichterrolle für private Lizenzstreitigkeiten.
4. Pflichten der Uploader und Project Owner
Uploader müssen ihre Berechtigungen belegen können. Project Owner müssen bei der Sperrung oder Entfernung von Inhalten in ihrem Einflussbereich mitwirken, insbesondere nach einem konkreten Hinweis. Weder GAMPEON noch Project Owner haften automatisch allein aufgrund der technischen Speicherung fremder Spieleruploads; für eigenes Verhalten, Kenntnis, Kontrolle und gesetzliche Pflichten bleiben sie verantwortlich. Wiederhochladen bereits rechtskonform gesperrten Materials und Umgehung von Maßnahmen können zu Kontosperren führen.
5. Besondere US-DMCA-Regeln
Um einschlägige US-Haftungsprivilegien nach 17 U.S.C. §512 beanspruchen zu können, muss ein dazu geeigneter Hostinganbieter insbesondere einen DMCA-Zustellungsbevollmächtigten benennen und bei der US Copyright Office registrieren, dessen Kontaktdaten öffentlich machen, eine angemessen umgesetzte Wiederholungstäterregelung haben sowie fristgerechte Löschungs- und Gegendarstellungsverfahren einhalten. GAMPEON behauptet bis zur tatsächlichen Verifizierung nicht, dass diese Registrierung bereits abgeschlossen sei.
DMCA-Agent: GAMPEON hat noch keinen DMCA-Zustellungsbevollmächtigten beim US Copyright Office registriert. Bis dahin gehen urheberrechtliche Meldungen an abuse@gampeon.com. Diese Adresse ersetzt nicht die vorgeschriebene Registrierung, und GAMPEON beansprucht die DMCA-Haftungsprivilegien erst nach abgeschlossener Registrierung.
Eine förmliche DMCA-Gegendarstellung muss die gesetzlichen Angaben nach 17 U.S.C. §512(g) enthalten, darunter Identifikation des gesperrten Inhalts, Unterschrift, eidesstattlich relevante Gutglaubenserklärung zu Irrtum oder Fehlidentifikation, Kontaktdaten und die nötige Gerichtsstands-/Zustellungszustimmung. GAMPEON übermittelt ordnungsgemäße Gegendarstellungen erforderlichenfalls an den ursprünglichen Melder. Im einschlägigen DMCA-Verfahren erfolgt die Wiederherstellung grundsätzlich nicht vor zehn und nicht nach 14 Werktagen nach Erhalt einer gültigen Gegendarstellung, soweit keine passende Mitteilung über eine gerichtliche Klage vorliegt. Diese Frist gilt nicht automatisch für Markenmeldungen oder sonstige Verfahren.
6. DSA, Begründungen und Beschwerden
Meldewege sind im Anwendungsbereich des EU-Rechts elektronisch zugänglich und nutzerfreundlich auszugestalten. Entscheidungen erfolgen zeitnah und nicht willkürlich. GAMPEON informiert Melder und betroffene Nutzer über Entscheidungen, Begründungen und gesetzliche Rechtsbehelfe. Soweit Art. 20 DSA gilt, ist ein kostenloses internes Beschwerdeverfahren für mindestens sechs Monate nach der Entscheidung bereitzustellen; einschlägige Ausnahmen bleiben zu prüfen. Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben bestehen.
7. Missbrauch und wiederholte Verstöße
Bewusst falsche Meldungen, gefälschte Eigentumsnachweise, wiederholt offensichtlich unbegründete Beschwerden und wiederholte Rechtsverletzungen können verhältnismäßige Sanktionen nach sich ziehen. Meldungen in gutem Glauben sind ausdrücklich erwünscht. Daten und Belege werden nur entsprechend rechtmäßiger Zwecke und Aufbewahrungsfristen verarbeitet.
8. Behörden und Gerichte
GAMPEON befolgt wirksame rechtmäßige Anordnungen, prüft Auskunftsverlangen nach geltendem Recht und gibt personenbezogene Daten nur auf gültiger Rechtsgrundlage heraus. Klage- und Schutzrechte der Beteiligten bleiben bestehen.